Plausibilisierung von Fremdgutachten
Die Überprüfung / Plausibilisierung von Fremdgutachten resp. einer Immobilienbewertung / Immobilienschätzung von Dritten, ist zum Beispiel im Vorfeld eines Liegenschaftenkaufs zu empfehlen, insbesondere wenn Zweifel an der Beschaffenheit resp. dem Zustand des Objektes bestehen, bei nicht korrekt angewendeten Berechnungs-Methoden, oder wenn Ertragsmöglichkeiten resp. Wertgrössen in Frage gestellt sind.
In diesen Fällen bieten wir eine "zweite Meinung" an. Das Ergebnis der Überprüfung wird in einem Expertenbericht zusammengefasst und zu den gewählten Parametern Stellung genommen.