Baulandbewertung / Baulandschätzung
Unüberbaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich in der Regel keine Gebäude oder andere bauliche Anlagen befinden.
Ebenfalls als unüberbaute Grundstücke sind solche zu bewerten, bei denen der Verkehrswert des unüberbauten Bodens (inkl. Abzug für Abbruchkosten für allfällig vorhandene Bausubstanz) höher ist als der Verkehrswert des Grundstücks mit vorhandener Überbauung.
Der absolute Landwert kann ermittelt respektive eine Immobilienbewertung / Immobilienschätzung erstellt werden durch die:
- Vergleichsmethode (Preisvergleiche)
- Gleichsetzung mit dem Kaufpreis
Sofern die vorerwähnten Ermittlungsarten nicht angewendet werden können, lässt sich der Landwert nach folgenden Hilfsmethoden berechnen:
- nach der Lageklassenmethode (relativer Landwert)
- mit der Differenzwertmethode (Rückwärtsrechnung aus Ertragswert)
- mit der Rückwärtsrechnung aus Verkaufspreisen
- mit der Berechnung aus dem Ertrag
- mit der Kennwertmethode (Benchmarkmethode)
- mit finanzmathematischen Methoden (Spezialfälle)